Prien am Chiemsee (amtlich: Prien a.Chiemsee, hochdeutsch [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}priːn], bairisch [breˑɐ̯̃n]) ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Rosenheim. Der Luftkurort und Kneippkurort liegt direkt am Chiemsee
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
10.950 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83209
Vorwahl
08051
Adresse derMarktverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeinde Prien am Chiemsee, Chiemseestraße 1, 83209 Prien am Chiemsee
2. Standesamt Prien am Chiemsee, Chiemseestraße 1, 83209 Prien am Chiemsee
3. Bürgeramt Prien am Chiemsee, Chiemseestraße 1, 83209 Prien am Chiemsee
Gemeinde Prien am Chiemsee – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Marktgemeinderat des Marktes Prien am Chiemsee hat am 27.11.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 106 "Osternach - Nördlicher Ortsrand" gefasst. Eine entsprechende Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wurde erlassen.
Zudem wurde am 25.09.2024 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 109 "Neugartenstraße-Schwalbenweg" getroffen, und eine Veränderungssperre für diesen Bereich wurde erlassen.
Eine Einbeziehungs- und Entwicklungssatzung für die Grundstücke südlich des Waldweges in Prutdorf ist ebenfalls in Aufstellung, mit einer öffentlichen Beteiligung vom 11.10.2024 bis 15.11.2024.
Der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 101 "Bauernberger Straße" wurde am 28.09.2022 gefasst und ortsüblich bekannt gemacht.
Eine Bebauungsplanänderung für das Gebiet "Flugplatz-West" ist im Verfahren, um innerörtlichen Wohnraum durch Nachverdichtung zu schaffen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.